Welche Aussage zu gewerblich unterhaltenen geschlossenen Gewässern (Angelteichen) ist zutreffend?der Betreiber darf den Fischfang nur Personen mit gültigem Fischereischein gestattendamit keine Fische zurückgesetzt werden müssen, dürfen die Betreiber solche Angelteiche nur mit fangfähigen Fischen besetzenwer fischt braucht keinen Fischereischein, wenn der Betreiber die ordnungsgemäße Fischerei durch geeignete Aufsichtspersonen gewährleistet