Was schreibt die Binnenfischereiverordnung für den Besatz mit Fischen in offenen Binnengewässern Schleswig-Holsteins vor?mit Fischarten, für die ein Mindestmaß vorgeschrieben ist, darf Besatz nur erfolgen, wenn die Besatzfische das Mindestmaß erreicht habenmit Fischarten, für die ein Mindestmaß vorgeschrieben ist, darf Besatz nur erfolgen, wenn die Fische das Mindestmaß bis zum Ende der Schonzeit erreichen werdenmit Fischarten, für die ein Mindestmaß vorgeschrieben ist, darf Besatz nur erfolgen, wenn die Fische das Mindestmaß noch nicht erreicht haben