Der Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins fischt ohne seinen gültigen Fischereischein mitzuführen. Darf er das?neinja, er muss den gültigen Fischereischein aber bei der Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins vorlegenja, er muss nur einen gültigen Fischereischein besitzen, mit sich führen muss er lediglich den Fischereierlaubnisschein