Welche stehenden Gewässer nicht größer als 0,5 Hektar zählen gemäß Fischereirecht von Schleswig-Holstein zu den geschlossenen Gewässern?zum unmittelbaren Haus- oder Hofbereich gehörende stehende Gewässer ohne eine zum Fischwechsel geeignete Verbindung zu einem offenen Gewässeralle stehenden Gewässer unter 0,5 Hektar ohne Möglichkeit zum Fischwechsel mit offenen Gewässernalle stehenden Gewässer unter 0,5 Hektar innerhalb eingezäunter Haus- und Hofbereiche