Welche Fanggeräte dürfen Freizeitfischer in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein als der Handangel gleichstehend benutzen?als Handangel gilt jedes Rutenangelgerät, die Pödderangel, Senknetze bis zur Größe von einem Quadratmeter und Schiebehamen bis zwei Meter BreiteFreizeitfischer dürfen ausschließlich Handangeln in Form von Rutenangelgeräten jeder Art zum Fischfang verwendender Handangel gleichgestellt sind Aalscheren sowie Speere zum Stechen von Plattfischen